Erstberatung

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Der Gang zum Rechtsanwalt muss nicht immer gleich teuer sein!

Sie möchten sich zum Beispiel vorerst einmal nur beraten lassen, haben eine ganz konkrete Frage oder möchten wissen, wie Ihre Chancen stehen?

Wenn Sie einen Beratungsrechtsschutz besitzen, dann wird das Beratungsgespräch direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet. Wenn Sie die Kosten für eine Erstberatung jedoch selbst zahlen müssen, biete ich Ihnen ein Beratungsgespräch zu einer ermäßigten Pauschale von € 120,00 inkl. USt an.

Sollte darüber hinaus eine weitere Rechtsvertretung notwendig sein, übernehme ich gerne für Sie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Sind weitere rechtliche Schritte ohne Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung erforderlich, informiere ich Sie über den möglichen Kostenaufwand, und wann ein Anspruch auf Erstattung durch den Gegner besteht. Sie entscheiden dann, ob und welche weiteren Schritte wir setzen. In Einzelfällen besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein Pauschal- oder Zeithonorar zu vereinbaren.

Ihr Recht

ist mein persönliches Anliegen.